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BD 2047 28.8.1941 Geistige Unfreiheit oder Unterstellen des Willens .... Die Folgen der Auflehnung gegen Gott müssen von dem Geistigen selbst getragen werden, das sich dadurch an Gott versündigte, oder es muß das Geistige Gott sich unterwerfen, um wieder den Zustand herzustellen, der ehedem war. Also es muß das Geistige entweder die Unfreiheit als Qual empfinden oder sich die Freiheit wieder erwerben, indem es Gott untertan ist. Der unfreie Zustand aber kann niemals anders von dem Wesenhaften eigenmächtig beendet werden als durch Unterstellen des Willens unter den göttlichen Willen. Folglich gibt es nur ein Verharren im gebannten Zustand oder ein Sich-Erlösen daraus. Ersteres ist Gott-widersetzlicher Wille, letzteres ein Aufgeben des Widerstandes gegen Gott. Gewissermaßen ist das Aufgeben des Widerstandes eine Flucht aus dem unfreien Zustand, der Qual für das Wesen bedeutet, und darum muß es den endlos langen Erdenweg gehen, um endlich die Liebe zu Gott empfinden zu können, auf daß sich das Wesen dann in freudigem Verlangen Gott zuwendet .... Es muß den gebundenen Zustand nicht mehr nur als Qual empfinden, sondern er muß ihm scheinbar auch Glück und Freude eintragen, und dennoch muß der Mensch zu Gott verlangen, dann erst ist er nicht mehr gerichtet, d.h. zwangsweise zu seiner Entscheidung für Gott veranlaßt, sondern der völlig freie Wille bestimmt ihn, den Zusammenschluß mit Gott zu suchen, und dann erst kann er restlos frei werden von seiner Gebundenheit. Denn nun unterwirft er sich dem göttlichen Willen und stellt das Urverhältnis wieder her, und das einstmals abgefallene Geistige ist nun wieder bei Gott und mit Gott vereinigt bis in alle Ewigkeit .... Amen |
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