Bertha Dudde 1891 - 1965

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BD 1156 2.11.1939

Grenzstein ....
Geistiger Besitz ....
Geistiger Reichtum ....

Der Grenzstein wird stets dort gesetzt sein, wo Besitztum aufhört und ein anderer Besitz beginnt, denn es soll dieser Grenzstein verhüten Hader und Streit, er soll die Rechte eines jeden Besitzenden bezeugen und verhindern, daß um des Besitzes willen Streitfragen entstehen, deren Schlichtungen unverkennbar schwierig wären. Es ist diese Markierung der Grenze in gewissem Sinn ein Schutz vor Übergriffen in das Eigentum des anderen, und so errichtet sich der Mensch selbst ein sichtbares Zeichen, daß die Mitmenschen das Eigentum respektieren ....

Wer nun dieses Beispiel anwenden will auf das geistige Leben der Erdenmenschen, der muß sich erstmalig vorstellen, daß nur der Mensch Anspruch erheben kann auf Besitztum, der bemüht ist, sein geistiges Wissen zu vermehren .... Diesem Wissen wird er aber nimmermehr eine Grenze zu setzen brauchen, und noch viel weniger wird ihm sein Besitz streitig gemacht werden können und also verringert werden vom Mitmenschen, denn eignet sich dieser geistigen Reichtum an, so wird dies doch den Besitz des ersteren nicht schmälern, denn es ist das Geistesgut des Menschen unteilbar und doch wieder allen Menschen mitteilbar .... es kann sich ein jeder daran bereichern, ohne dem anderen etwas nehmen zu brauchen .... es wird noch und noch begehrt und angeeignet werden können und doch nicht dem Gebenden etwas genommen werden ....

Und also ist es nicht nötig, ängstlich einen Merkstein zu setzen, der das Verringern geistiger Gabe verhindern soll, denn was einmal besteht an Geistesgut, kann nie und nimmer weniger werden. Und so wird auch niemals im geistigen Reich ein Wesen das andere schädigen können, sondern es wird nur ein Wettstreit sein untereinander, geistiges Gut in Empfang zu nehmen, um den geistigen Reichtum zu vermehren, und es wird das Wesen dies können, ohne daß solches schädigend oder nachteilig sich auswirken könnte für andere Wesen.

Es ist somit der Grenzstein als Sicherungsmaßnahme des Eigentums nur im irdischen Leben anwendbar und also eine Einrichtung, die der Sicherung irdischer Werte gilt, doch in geistiger Beziehung würde alles Begrenzen-Wollen hinfällig sein, und es wird das Wesen stets nur geben wollen, ohne sich selbst seines Besitzes zu entäußern, sofern es alle materiellen Begierden überwunden hat und sein Verlangen nur noch dem geistigen Reichtum gilt ....

Amen

 
 
 

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