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BD 6940 9.10.1957

Gottes Segen zu jeglichem Tun ....
Ehen ....

Alle Segnungen müssen von Gott Selbst ausgehen, um wirksam zu sein. Und der Segen eines Menschen wird immer nur dann für den Mitmenschen ein "Segen" sein, wenn Gott angerufen wird, wenn in Seinem Namen also dieser Segen erteilt wird. Und darum dürfet ihr Menschen euch auch selbst mit Ihm in Verbindung setzen, wollet ihr Seines Segens teilhaftig werden, denn die Bitte, daß Gott gutheißen möge, was ihr euch vornehmet, wird euch auch Seine liebevolle Hilfe eintragen in jeder Lebenslage.

Wohl hat Gott auf Erden Sich Diener auserwählt, die an Seiner Statt den Menschen vermitteln sollen, was Er Selbst ihnen schenken will .... die zu den Menschen reden an Seiner Statt, weil Er Selbst sie nicht anreden kann ihrer Willensfreiheit wegen. Und auch diese Seine Vertreter können auf den Mitmenschen den Segen Gottes herabflehen, die Auswirkungen seines Handelns so zu lenken, daß es dem Menschen zum Heil gereiche. Und dies hat nur Gott allein in Seiner Gewalt, darum kann auch nur Gott allein Seinen Segen erteilen und der Mensch nur in Seiner Vertretung, also im Namen Gottes.

Und darum ist es auch jedem Menschen möglich, sich den Segen Gottes zu erflehen zu seinem Vorhaben unter Ausschaltung derer, die ein Amt bekleiden, in dem sie sich berechtigt fühlen, Segen auszuteilen. Denn es ist vieles nur noch Äußerlichkeit, und des inneren Sinnes wird wenig mehr geachtet. Ist ein Mensch innerlich Gott verbunden, so wird er nichts mehr unternehmen, ohne den Segen Gottes zu seinem Tun erfleht zu haben, und Gottes Segen wird ihm auch gewiß sein ....

Eine Segenserteilung aber, die zur Form geworden ist, die schematisch ausgeführt wird, die an Gebräuche gebunden ist, wird immer nur Form bleiben und wenig Auswirkung an den Menschen haben, ansonsten vieles die Zustimmung Gottes finden müßte, was niemals dem Willen Gottes entspricht. Denn es werden z.B. auch formelle Eheschließungen gesegnet, zu denen Gott nicht Seine Zustimmung geben würde und die Er verhindern würde, wenn Er nicht den freien Willen der Menschen achtete.

Es werden Ehen geschlossen aus weltlichen, materiellen Gründen, die die Bezeichnung "Ehe" nicht verdienen .... Es werden Bindungen eingegangen, die nicht jene Voraussetzungen aufzuweisen haben, unter denen eine vor Gott gute Ehe geschlossen werden soll .... Der Segen der Kirche aber wird solchen Bindungen nicht vorenthalten, ob aber Gott Selbst eine solche Ehe segnet, bleibt dahingestellt .... obgleich nicht immer eine kirchliche Segnung wirkungslos zu bleiben braucht, wenn sowohl der Segnende als auch der den Segen Empfangende die innige Bindung mit Gott hergestellt haben, also Gott Selbst von allen Beteiligten um Seinen Segen gebeten wird. Darum ist allein maßgebend ebenjene innige Bindung mit Gott, die des Menschen Willen beweiset, sich von Ihm segnen zu lassen.

Gott wird immer bereit sein, alles so zu lenken, daß es dem Menschen zum Heil seiner Seele gereiche, und Er wird auch irdische Geschehen so zu lenken wissen, daß sie dem Menschen Segen eintragen, wenn dieser selbst den Segen Gottes erfleht. Doch ein völlig ungesegnetes Beginnen von seiten der Menschen wird sich wenig förderlich auswirken, wie ebenso der Segen, der nur Form ist, nicht gewertet werden kann als göttliches Privileg, als "Gottes Segen". Immer nur kann das einen Wert haben, was im Geist und in der Wahrheit erbeten und ausgeführt wird .... weshalb jedes innige Gebet um Gottes Segen auch erfüllt wird, weil es Gottes Wille ist, daß sich der Mensch innig Ihm verbindet und nur aus dieser innigen Verbindung ihm dann auch Segen erwächst ....

Amen

 
 
 

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