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BD 3581 19.10.1945

Nützen der Gabe des Verstandes ....

Die Gabe des Verstandes soll genützet werden in jeder Weise. Irdisch soll der Mensch sie gebrauchen, um in der rechten Ordnung und zum Segen der Mitmenschen zu leben und seine Erdenaufgabe zu erfüllen, wie auch der Verstand genützet werden soll, um der geistigen Aufgabe gerecht zu werden. Denn der Mensch trägt die Verantwortung für seine Seele, und um sich verantworten zu können, muß er fähig sein, gut und böse auseinanderhalten zu können, und darum auch verstandesmäßig alles abwägen und betrachten, was um ihn geschieht, um Stellung dazu zu nehmen im Herzen.

Er muß wissen, was Gott von ihm verlangt während der Dauer seines Erdenlebens; es muß ihm dieses Wissen unterbreitet werden, und verstandesmäßig muß er es selbst verarbeiten, bevor er sich dazu einstellen kann. Darum gab Gott dem Menschen den Verstand, und das Nützen des Verstandes erst kann seine Seele zum Ausreifen bringen. Und so ist der Mensch auch verpflichtet, nachzudenken über Geistesgut, das ihm vermittelt wird. Geistiges Wissen, das ihm unterbreitet wird und das er ohne Prüfung annimmt, ist für ihn noch kein Wissen. Er führt dann nur mechanisch etwas aus, was niemals seine Aufwärtsentwicklung fördern kann, so er den Pflichten nachkommt, die jenes geistige Wissen von ihm fordert. Die eigene Gedankentätigkeit muß unbedingt eingesetzt haben, bevor es für ihn ein rechtes Wissen ist, das ihm Vorteil einträgt für seine Seele.

Und es muß die Verstandestätigkeit genützet werden in der rechten Weise, d.h., Gott muß zu Rate gezogen werden, Er muß gebeten werden um Beistand, um Erhellung des Geistes, um rechtes, d.h. wahres Denken. Denn die Verstandestätigkeit kann auch in ihren Ergebnissen in die Irre gehen, sowie der Mensch sich selbst für fähig hält, durch seinen Verstand alles zu ergründen. Des Menschen Wille ist frei und die Willensfreiheit muß auch unbeschränkt sein, so daß der Mensch recht und falsch denken kann, d.h., daß rechtes Denken ebenfalls von seinem Willen abhängig ist. Und da alles erst dann geordnet ist und dem göttlichen Gesetz entspricht, so es im gleichen Willen steht mit Gott, muß dieser Wille unbedingt erst Gott zugewandt sein, auf daß auch das Denken ein geordnetes ist.

Es kann also Gott niemals ausgeschaltet werden, wie aber auch die eigene Verstandestätigkeit nicht ausgeschaltet werden darf, um in den Besitz der Wahrheit zu gelangen. Vermitteltes Geistesgut wird also erst dann von Wert für den Menschen sein, wenn er selbst Stellung dazu genommen hat, und das nach ernstem Nachdenken unter Beihilfe Gottes. Dies ist rechtes Nützen der Gabe des Verstandes, das niemals außer acht gelassen werden darf, weil der Mensch sich verantworten muß auch für sein Denken und weil der rechte, überzeugte Glaube erst durch verstandesmäßiges Verarbeiten gewonnen werden kann.

Wer gedankenlos hinnimmt, was ihm an Geistesgut geboten wird, der wird keinen lebendigen Glauben sein eigen nennen, sondern nur einen Formglauben, der keiner Erschütterung standhält, weil der Mensch nicht vertreten kann, was er an Geistesgut besitzt, so nicht auch gleichzeitig sein Verstand tätig geworden ist und jenes Geistesgut verarbeitet hat. Jederzeit wird ihm der Beistand Gottes gewiß sein, so er Ihn nur darum angeht, denn immer ist Gott bereit, durch Seinen Geist auf den Menschen einzuwirken, sein Denken zu ordnen und zu lenken in der rechten Weise, doch Er will um Seine Mithilfe angegangen werden, weil dies den Ihm zugewandten Willen bekundet, der in aller Freiheit nach Vollkommenheit trachten soll, um selig zu werden ....

Amen

 
 
 

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