Bertha Dudde 1891 - 1965

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BD 3128 21.5.1944

Beweisführung ....
Begründung geistigen Wissens ....

Das geistige Wissen läßt sich niemals beweisen, sondern nur begründen, d.h., es kann der Mensch logische Folgerungen daraus ziehen. Er kann also verstandesmäßig auch diese Folgerung anerkennen, so er vorurteilsfrei dazu Stellung nimmt. Doch Beweise lassen sich niemals dafür erbringen, weil es für die Erdenzeit nicht zuträglich ist, daß der Mensch sich überzeugen kann von Dingen, die nicht den Körper, sondern nur das Geistige im Körper betreffen. Dennoch kann der Mensch selbst voll überzeugt sein davon, daß das geistige Wissen Wahrheit ist, er kann nur diese Überzeugung nicht schulmäßig weitergeben, was aber der Fall wäre, so sich Beweise aufstellen ließen für die Richtigkeit des geistigen Wissens.

Und darum kann niemals ein solches Wissen gelehrt werden .... also es kann nicht übertragen werden auf verstandesmäßigem Wege, sondern immer ist ein Gott-gefälliger Lebenswandel Bedingung, daß jenes Wissen empfangen und auch verstanden werden kann .... Denn die Gabe des Verstandes macht erst das Empfangene zu dem, was es ist, ansonsten es nur Worte sind, die nicht lebendig werden, weil ihnen der innere Geist fehlt. Und darum wird nicht die Beweisführung ausschlaggebend sein, sondern der Wille und Reifezustand dessen, der das geistige Wissen entgegennimmt.

Und darum kann sich auch nicht ein Wissen fortpflanzen durch Belehrungen, denn sowie der Mensch nicht die ihm gestellten Bedingungen erfüllt, nimmt er wohl die Belehrungen verstandesmäßig entgegen, sie dringen aber nicht in sein Herz ein und wirken nun auch nicht mehr als Wissen, sondern nur als Gedankengut, das keinen tiefen Eindruck hinterläßt. Dem ernstlich nach rechtem Wissen verlangenden Menschen aber genügen die Begründungen, die logischen Folgerungen, die ihn zum Denken anregen, um in ihm auch die Überzeugung zu erwecken, daß ihm Wahrheit geboten wird, denn nicht sein scharfes Verstandesdenken gibt ihm die Überzeugung, sondern sein Herz, sein Wille zur Wahrheit, der ihm auch die Erkenntniskraft einträgt, die Fähigkeit, das rechte Wissen für Wahrheit anzusehen.

Zwar soll die Wahrheit verbreitet werden, was nur durch Belehrung der Mitmenschen geschehen kann, doch es gehört unbedingt die Willigkeit des Zuhörers dazu, um das übermittelte Wissen als Wahrheit zu erkennen. Diese Willigkeit ist wichtiger als Beweise, denn selbst Beweise würden nicht überzeugen können, wenn der Mensch unwillig ist, in der Wahrheit unterrichtet zu werden. Den Begründungen aber darf sich der Mensch nicht verschließen, tragen diese doch erheblich bei, ihn zu überzeugen, denn auch der Verstand muß tätig sein, nachdem das Herz sich entschieden hat, auf daß nun das Wissen gedankliches Eigentum wird, das er selbst nun wieder vertreten kann ....

Amen

 
 
 

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